PRÜFUNGSEXPERTE

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Zusatzausbildung interessieren.

Prüfungsexperte / Prüfungsexpertin

Wahl

Die Expertinnen und Experten werden offiziell durch die Prüfungskommission (PK 35) gewählt und erhalten damit den Auftrag, im Namen und unter der Kontrolle der PK35 Prüfungen EFZ und EBA vorzubereiten und durchzuführen.

Anforderungen

Sie bringen min. 4 Jahre Erfahrung als BerufsbildnerIn Coiffeur/-euse mit. Sie verfügen im Minimum über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (inkl. Modul 1). Sie bilden sich in Kursen weiter, welche vom Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der PK 35 angeboten werden. Sie verfügen über eine qualifizierte fachliche Bildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch didaktische Fähigkeiten.

Nachweise/Diplome

- 4 Jahre Berufspraxis als Coiffeur/-euse EFZ
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Coiffeur/-euse
- Kursnachweis Didaktikmodul - lehren und Lernen im Betrieb
- Zertifikat Berufsprüfung (BP)
- Einführungskurs in die Expertentätigkeit beim EHB (besuchen Sie nach Ihrer Wahl)
- Einführungskurs in die Expertentätigkeit beim der PK35 (besuchen Sie nach Ihrer Wahl)
- Einführungskurs in die Expertentätigkeit als Suppleantin in einem QV (besuchen Sie nach Ihrer Wahl)

Informationen: Prüfungskommission Coiffeur/-euse PK35

Bei Fragen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme: Kontakt

Bildungsorte:

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KONTAKT

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Antrag

 

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