ABSENZEN / VERSPÄTETES EINTREFFEN
Absenzen / Verschiebung eines üK-Kurstages
- Gründe für die Verschiebung der üK-Kurstage
- Meldung bei verspätetem Eintreffen, Nichtantreten oder Abbruch einzelner üK-Tage
Diese Ausführungsbestimmungen sind darauf ausgerichtet, Klarheit und Struktur in den Ablauf und die Bewertung der üK zu bringen und sicherzustellen, dass eine Kantonale Chancengleichheit gewährleistet wird.
Eine Verschiebung der überbetrieblichen Kurstage (üK) ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen erlaubt.
Nämlich dann, wenn einer dieser beiden Gründe vorliegt:
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Gesundheitliche Probleme, die mit einem ärztlichen Attest belegt sind.
→ Das heisst: Man ist krank oder verletzt und kann deshalb nicht am Kurs teilnehmen, und man kann das mit einem Arztzeugnis nachweisen. -
Todesfälle in der engsten Familie, also bei Familienmitgliedern ersten Grades (auch „Verwandte oder Erben erster Ordnung“ genannt).
→ Dazu gehören:-
Eltern
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Kinder
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Ehepartner oder eingetragene Partner
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Ausnahmsweise wird auch der Todesfall eigener Grosseltern anerkannt.
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Andere Gründe → etwa Ferien, private Termine, Prüfungen oder andere Verpflichtungen gelten nicht als ausreichender Grund für eine Verschiebung.
Als Gründe für die Verschiebung der üK-Kurstage gelten ausschliesslich durch ein ärztliches Attest nachgewiesene gesundheitliche Probleme oder Todesfälle von Familienmitgliedern ersten Grades (Verwandtschaftsgrad/Erben erster Ordnung).
Verschiebungsanträge werden nur berücksichtigt, wenn per E-Mail ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument vorgelegt wird und die rechtzeitige Information (innert 24 Stunden) nach Start des entsprechenden üK-Tages (08:00 Uhr) an das Sekretariat des coiffureSUISSE Kantonalverband Zürich erfolgt.
👉 Verspätetes Eintreffen:
Wenn eine lernende Person zu spät kommt, muss sie den Grund schriftlich belegen.
Beispiel: Ein Foto der SBB-Anzeige, das die Verspätung des Zuges zeigt.
Die MSSK werden ab Beginn des üK-Tages bewertet.
Wenn wegen der Verspätung eine MSSK nicht beobachtet oder bewertet werden kann, kann sie nicht nachgeholt werden.
Die Bewertung ist dann 0 = nicht erfüllt.
Weitere Informationen:
- siehe üK-Ausführungsbestimmungen mit der neuen BiVo Kanton Zürich
Link
üK-Bewertungen / Kompetenznachweise (Semesterzeugnisse)
Der üK-Kompetenznachweis kann ausschliesslich mit einem Modell abgelegt werden.
Wird eine Abwesenheit vor oder am vorgesehenen üK-Tag durch ein ärztliches Attest oder ein amtliches Dokument begründet, wird der Kompetenznachweis an einem vom üK-Anbieter festgelegten Nachholtermin durchgeführt.
Ist es nicht möglich, den Kompetenznachweis am festgelegten Nachholtermin und/oder mit einem Modell abzulegen, führt dies zur Bewertung mit der Note 1.
Betrifft:
- EFZ üK-Tage 5 / 15 / 18
- EFZ üK-Tag 4
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